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Gutachten

Die deutschen Gerichte werden zunehmend mit Streitfällen konfrontiert, in denen komplexe Softwareprodukte und Softwareanpassungen in großen IT-Projekten eine zentrale Rolle spielen. So werden unter anderem nicht erfüllte Anforderungen, fehlerhafte Spezifikationen, unzureichende Mitwirkungsleistungen oder die mangelhafte Ausführung des Auftrags bei IT-Projekten zum Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Stellt die Gegenpartei einen technischen Sachverhalt so kompliziert und verwirrend dar, dass seitens der Anwälte und dessen Mandanten mangels technischem Fachwissen kaum entgegnen gewirkt werden kann, so sind wir in der Lage,  über unsere IT-Forensik zu helfen, Argumente zu überprüfen und mit den vorgetragenen Gegebenheiten zu vergleichen.

Als IT-Sachverständiger stehen wir bei Problemen und Rechtsstreitigkeiten auf dem IT-Sektor beratend und klärend als unparteiische, unabhängige und objektive Instanz zur Verfügung.

Einsatzgebiete von Gutachten

Gutachten kommen für ganz verschiedene Zwecke zum Einsatz. Abhängig von der Auftragslage erstellen wir:

• Gerichtsgutachten
• Beweissicherungsgutachten
• Parteigutachten/Privatgutachten
• Versicherungsgutachten
• Schadens- und Wertgutachten oder
• Schiedsgutachten

Benötigen Sie Unterstützung zur Feststellung und Dokumentation eines Sachverhalts? Wir erstellen das passende Gutachten für Sie. Kontaktieren Sie uns!